Leistungen / Kosten / Tarife Psychiatrische Spitex  


Meine Leistungen für die Psychiatrische Spitex müssen immer ärztlich verordnet sein, damit diese von den Krankenkassen vergütet werden.  

Ärztlich verordnete Pflege und die Bedarfsabklärung sind gemäss Krankenversicherungsgesetz (KVG) Kassenpflichtig.
Tarife aus der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV) :


Krankenkassen-Tarif pro Stunde:

 

  • Abklärung und Beratung                                       CHF 95.50
  • Untersuchung und Behandlung                            CHF 86.90
  • Grundpflege                                                          CHF 76.00


Leistungen / Vergütungen

Sie bekommen als Kientinnen / Klienten die kassenpflichtigen Leistungen vergütet, mit Ausnahme des Selbstbehaltes, der Franchise und der Patientenbeteiligung.
Die Wohngemeinden sind an der Finanzierung beteiligt.
Werden Sie Zuhause aufgesucht, werden mindestens 10 Minuten verrechnet. Danach wird in 5 Minuten Einheiten abgerechnet. (Art. 7a KLV)
Leistungen die nicht verordnet, also nicht Kassenpflichtig ausserhalb des KLV, sind von den Klientinnen / Klienten selbst zu bezahlen.
Ausnahmen sind Leistungen, welche durch eine Zusatzversicherung übernommen werden.  

Patientenbeteiligung  

Seit 01.01.2013  (KLV) zahlen Klientinnen /  Klienten müssen für ambulante pflegerische Leistungen zeitanteilig (pro rata temporiss) eine  Patientenbeteiligung von 20% jedoch maximal Fr. 15.95 pro Tag. Nicht betroffen davon sind:  

  • Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Altersjahr
  • Bei abrechnung über die Invalidenversicherung (IV), Militärversicherung (MV) und Unfallversicherung (UV).

Möglichkeiten bei ungedeckten Leistungen

  • Hilflosenentschädigung
  • Ergänzungsleistungen

Informieren Sie sich dafür bei Ihrer Sozialberatung 

Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des Kanton Aargau